Nein, denn wenn ihr einen Einkaufswagen mitnehmt und behaltet, etwa weil ihr damit Rennen fahren wollt, macht ihr euch gemäß Paragraph 246 des Strafgesetzbuches wegen Unterschlagung strafbar. ABER: Nehmt ihr den Wagen mit, um etwa eine schwere Ware zu transportieren und bringt ihn anschließend sofort zurück, besteht kein Straftatbestand, hier liegt eine Gebrauchsanmaßung vor.
Nein, denn auch wenn ihr bei Rückgabe straffrei bleibt, so kommt hier das Zivilrecht ins Spiel: Leiht ihr unerlaubt den Einkaufswagen, so könnt ihr von dem betreffenden Laden Hausverbot bekommen. Zusätzlich kann eine Geldstrafe folgen. Sollten bestimmte Situationen erfordern, dass ihr den Einkaufswagen leiht, so solltet ihr das mit der jeweiligen Geschäftsleitung vorher absprechen.
Beschädigt ihr den Einkaufswagen oder werft diesen in den nächsten Graben, macht ihr euch gemäß Paragraph 303 des Strafgesetzbuches wegen Sachbeschädigung strafbar, was eine Geldstrafe und bis zu 2 Jahre Gefängnis nach sich ziehen kann.