Jeder Arbeitnehmer ist durch das Kündigungsschutzgesetz erstmal gesichert, sodass der Arbeitgeber nur bei bestimmten Bedingungen wirklich kündigen darf. Diese unterscheiden sich nochmals in den verschiedenen Branchen. Generell gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Sind es mehr Krankheitstage, ist dies für den Betrieb unzumutbar und der Arbeitsplatz ist gefährdet.
Schlussendlich spielt auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit insbesondere vor Gericht eine Rolle. Neuen Mitarbeitern kann bereits nach vier bis sechs Monaten gekündigt werden, langjährigen erst nach über 18 Monaten.
Schwangere, Eltern in der Elternzeit und Schwerbehinderte sind durch einen speziellen Kündigungsschutz vor einer Entlassung geschützt. Zudem ist eine fristlose Kündigung aufgrund von Krankheit nicht möglich.