Immer öfter kommt es vor, dass bei der finalen Studienwahl der jeweilige Schulabschluss zum Ausschlussfaktor wird.
Grundsätzlich stehen dir mit einem Fachabitur (umgangssprachlich auch fachgebundene Hochschulreife genannt) nur eine beschränkte Auswahl an Studienfächern in Deutschland zur Verfügung, welche bereits auf deinem Abschlusszeugnis festgelegt werden. Deswegen führt vorerst ,bei der Aufnahme an einem klassischen Rechtswissenschaften Studium, kein Weg an einem „normalen“ Abitur vorbei.
Dies muss aber kein Grund für dich sein, dein Traum vom Jurastudium komplett aufs Eis zu legen.
Die Bewerbungsbedingungen für ein solches Studium fallen von Hochschule zu Hochschule bzw. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus, daher solltest du dich am besten auch an die Studienberatung der entsprechenden Hochschule wenden – sicher ist sicher!