Kann ich mein Haus bunt streichen?

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Ob gleich die Villa Kunterbunt oder nur ein zartes Fliederlila, bunte Hausfassaden sind schön anzusehen. Aber kann ich mein Haus einfach bunt anstreichen?

Spätestens nach dem Dänemark-Urlaub oder dem Abstecher nach Italien ist es klar: bunte Hausfassaden sind einfach ein Hingucker. Verständlich, wenn man seine eigene Außenwand nicht mehr im blanken Weis, sondern in rosa Pastelltönen, Knallgelb oder zartem Blauton haben möchte. Aber, ist das in Deutschland überhaupt erlaubt?

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Bunte Häuser im Süden.

Prinzipiell ist es erlaubt eine Hauswand bunt zu streichen, allerdings muss dies mit der jeweiligen Gemeinde abgesprochen werden. Diese entscheidet, ob die Fassade in der Wunschfarbe gestrichen werden kann. Dabei achtet die Gemeinde darauf, dass die Farbe der Hausfassade nicht das Orts- und Landschaftsbild und die Nachbarn stört. Ein ausgefallenes Flamingo-Pink könnte in einer Straße mit grau-weißen Häusern schwierig werden. Trotzdem kann es gelingen, eine etwas farbenfrohere Hausfassade genehmigt zu bekommen.

Wie kann ich mein Haus bunt streichen?

Zunächst sollte bei der Gemeinde nachgeforscht werden, welche Richtlinien es für die Gestaltung für Wohnhäuser gibt, schreibt der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. LEBENSFARBE. Oftmals gibt es einen örtlichen Bebauungsplan, in denen die Vorgaben festgelegt sind. Ist die gewünschte Farbe dabei, kann die Fassade problemlos damit gestrichen werden.

Bunte Häuser im Norden.

Liegt kein Bebauungsplan vor bedeutet das leider nicht, dass das Haus in jeder Farbe gestrichen werden kann. Zunächst muss mit den Nachbarn abgesprochen werden, ob diese mit der neuen Farbe einverstanden sind. Wenn das der Fall ist, entscheidet die Gemeinde nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches ob eine Farbe sich " in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist". Was dies im Einzelfall bedeutet, kann die Gemeinde selbst auslegen. Mit diesem Gesetz soll das Stadtbild erhalten bleiben. Häuser neben denkmalgeschützten oder historischen Gebäuden, wie beispielsweise Kirchen, unterliegen hier einem strengeren Stadtbild. Mehr Spielraum ist in einem Neubaugebiet zu finden, schreibt LEBENSFARBE.

Als letzter Schritt muss noch das jeweilige Bundesland zustimmen. Dieses hat wiederum seine eigenen Vorgaben in der Landesbauordung festgelegt. Grundsätzlich ist die Farbe der Fassade genehmigungsfrei, dennoch haben auch hier die Länder ihre eigenen ästhetischen Grenzen. Ähnlich wie im Baugesetzbuch sind auch hier eher vage Vorgaben gesetzt, die mehr ein harmonisches Stadtbild bestreben, als feste Farbvarianten zu verbieten. 

Schwierig durchzusetzen sind sehr auffällige Farben oder dunkle Farbtöne. Ebenso mit glänzenden Materialien hat man nicht sonderlich gute Karten. Die Villa Kunterbunt lässt sich wahrscheinlich nur schwer umsetzen.

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