Die Freude ist groß, wenn endlich bekannt wird, dass man ein Kind bekommt. Zeitgleich kommt die Frage auf, wie man die zukünftige Tochter oder den Sohn nennen soll. Und ob man in Deutschland jeden Namen verwenden kann, zum Beispiel Adolf.
Der Name wird in der Geburtsurkunde festgelegt. Diese beantragen Eltern beim Standesamt. Dort wird auch über die Erlaubnis für oder gegen einen bestimmten Namen entschieden.
Die Verwaltungsfachangestellten entscheiden nach verschiedenen Richtlinien, ob ein Name vergeben werden kann oder nicht. Der Deutsche Anwaltverein ADVOCARD schreibt dazu, dass in erster Linie nach dem Kindeswohl und die Funktion als Name entscheidet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Namensrecht geregelt, beispielsweise ob ein Nachname ohne Heirat geändert werden kann, allerdings gibt das Namensrecht keine Vorgaben zu Vornamen. Die Richtlinien finden sich in der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen”, kurz "NamÄndVwV". Immer mehr dienen auch Gerichtsurteile als Richtwert, ob ein Name zugelassen oder abgelehnt wird.
Der Vorname Adolf ist vielleicht nicht der sympathischste Vorname und historisch negativ behaftet, aber verboten ist es nicht, sein Kind Adolf zu nennen. Jedoch kann das zuständige Standesamt ein Veto einlegen, wenn z. B. eine rechtsextremistische Gesinnung der Eltern zu erkennen ist, so der deutsche Anwaltverein ADVOCARD.
Noch ausgefallene Namen wie Ikea, Junior und Pepsi-Carola wurden bereits in Deutschland als Vorname zugelassen. Am besten stellen sich werdende Eltern die Frage, ob sie selbst gerne so heißen würden.