Kann ich mein Kind in die Notbetreuung im Kindergarten geben?

Notbetreuung

Wer kennt es aktuell nicht? Der Fachkräftemangel zwingt viele Kindergärten zur Notbetreuung. Familie und Arbeit ist dadurch nicht mehr so leicht zu managen. Wie funktioniert das genau mit der Notbetreuung und wer hat einen Anspruch darauf?

Was ist Notbetreuung?

Durch den Fachkräftemangel haben viele Kindergärten Probleme, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Damit Kinder dennoch betreut werden können gibt es die so genannte Notbetreuung. In die Notbetreuung dürfen Kinder, deren Elternteile beide arbeiten und deshalb ihr Kind nicht selbst zu Hause betreuen können. Hierzu müssen die Eltern einen Nachweis im jeweiligen Kindergarten abgeben.

Muss man die Notbetreuung zusätzlich beantragen?

Für die Notbetreuung gibt es keine Frist- oder Formvorschriften. Sobald von den Eltern nachgewiesen ist, dass beide berufstätig sind, braucht es keine weiteren Beantragungen.

Welchen Umfang umfasst die Notbetreuung?

Die Notbetreuung umfasst die gleichen Stunden, welche die Eltern bei Normalbetrieb im Kindergarten beantragt haben.

Wer führt die Notbetreuung durch?

Die Notbetreuung wird vom Kindergartenpersonal durchgeführt.

Welche Vorgaben gibt es für die Notbetreuung?

Sofern es für den Kindergarten möglich ist, sollte es möglichst kleine Gruppen geben. Hierbei können auch Kinder aus verschiedenen Gruppen zusammengefügt werden. Es geht nicht, dass Kinder in einem anderen Kindergarten in der Gemeinde betreut werden.

Die Notbetreuung im Kindergarten ist für viele Eltern ein wichtiger Dienst. Man sollte jedoch immer eins bedenken: Jedes weitere Kind, welches während der Notbetreuung in den Kindergarten gebracht wird, ist eine zusätzliche Belastung für alle Mitarbeiter.

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