Durch den Fachkräftemangel haben viele Kindergärten Probleme, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Damit Kinder dennoch betreut werden können gibt es die so genannte Notbetreuung. In die Notbetreuung dürfen Kinder, deren Elternteile beide arbeiten und deshalb ihr Kind nicht selbst zu Hause betreuen können. Hierzu müssen die Eltern einen Nachweis im jeweiligen Kindergarten abgeben.
Für die Notbetreuung gibt es keine Frist- oder Formvorschriften. Sobald von den Eltern nachgewiesen ist, dass beide berufstätig sind, braucht es keine weiteren Beantragungen.
Die Notbetreuung umfasst die gleichen Stunden, welche die Eltern bei Normalbetrieb im Kindergarten beantragt haben.
Die Notbetreuung wird vom Kindergartenpersonal durchgeführt.
Sofern es für den Kindergarten möglich ist, sollte es möglichst kleine Gruppen geben. Hierbei können auch Kinder aus verschiedenen Gruppen zusammengefügt werden. Es geht nicht, dass Kinder in einem anderen Kindergarten in der Gemeinde betreut werden.
Die Notbetreuung im Kindergarten ist für viele Eltern ein wichtiger Dienst. Man sollte jedoch immer eins bedenken: Jedes weitere Kind, welches während der Notbetreuung in den Kindergarten gebracht wird, ist eine zusätzliche Belastung für alle Mitarbeiter.