Es ist nicht möglich einen direkten Einspruch gegen den Strafzettel einzulegen. Aber, man kann tatsächlich dagegen vorgehen.
Bei einem Strafzettel, wie zum Beispiel wegen Falschparkens, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt bietet hierbei einen möglichst unbürokratischen Weg um die Sanktion abzuwickeln, und zwar mit einem Verwarnungsgeld. Zahlt man die vorgeschriebene Summe innerhalb der gesetzten Frist, so ist das Thema geklärt. Man kann dies allerdings auch verweigern. Zahlt man also nicht, bevor die Frist abgelaufen ist, so folgt ein Busgeldverfahren. Hierbei ist es dann möglich Einspruch zu erheben. Aber Achtung: Busgeldverfahren gehen mit Gebühren einher, was bedeutet, dass die Summe sich um mindestens 28,50€ erhöht.
1. Verwarnungsgeld innerhalb der Frist nicht zahlen. Somit leitet man das Bußlgedverfahren ein.
2. Bußgeldbescheid abwarten, dieser sollte innerhalb von drei Monaten (nach dem Tag der Ordnungswidrigkeit) ankommen.
3. Einen schriftlichen Einspruch an die Rechtsstelle schicken. Dies muss innerhalb von zwei Wochen geschehen, da der Bußgeldbescheid andernfalls rechtskräftig wird. Der Einspruch muss erstmals nicht begründet sein, es reicht innerhalb der Frist zu erwähnen, dass man gegen das Verfahren Einspruch erheben möchte.
Du kannst also gegen deinen Strafzettel vorgehen und sogar Einspruch erheben, allerdings nicht sofort, sondern erst nach einem etwas zeitaufwändigerem Verfahren.