Generell gilt: Liegt kein Rentenantrag vor, wird auch keine Rente ausgezahlt. Ihr seid also nicht dazu verpflichtet, diesen Antrag zur festgelegten Regelaltersgrenze zu stellen.
Arbeitgeber können ihre Angestellten nicht ohne Grund in „Zwangsrente“ schicken, nur weil sie ein bestimmtes Alter erreicht haben – es sei denn, es liegen genau solche Bestimmungen im Arbeits – und Tarifvertrag vor, wann genau ein Angestellter gehen muss.
Spielen die genannten Verträge mit, so kann einfach weitergearbeitet werden. Für jeden Monat, den ihr über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhaltet ihr einen Zuschlag von 0,5 Prozent bei jeder monatlichen Rentenauszahlung.
Wer ein Jahr weiter schuftet, bekommt verhältnismäßig wenig dazu – nur sechs Prozent in 12 Monaten: bei einem Einkommen von 50.000 Euro jährlich und einer Monatsrente von ca. 1640 Euro kommen lediglich 98 Euro mehr an Rente hinzu. Geht ihr rechtzeitig in Rente, würdet ihr in diesem Jahr 20.000 Euro gutgeschrieben bekommen.
Wer seine Arbeit liebt, wird vom Gesetz also nicht davon abgehalten, weiter zu arbeiten.