Grundsätzlich: ja!
Jeder, der im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis ist, darf auch mit einem anderen Auto fahren. Brenzlig wird es allerdings, wenn die Freundin oder der Freund einen Unfall verursacht oder die Versicherung anderweitig eintreten muss. Denn sobald ein Fall für die Versicherung entsteht, ist wichtig zu wissen, wer auf das Auto versichert ist. Ist das nicht die Person, die gefahren ist, kann es durchaus teuer werden, da die Versicherung dann nicht immer zahlt.
Daher immer erst die Police der eigenen Versicherung als Fahrer durchlesen, um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen. Gehört die Freundin oder der Freund nicht zu den Versicherten, ist es meist kein Problem den neuen Fahrer ebenfalls in der Versicherung anzumelden. Bei manchen Versicherungen ist das gelegentliche Überlassen des Fahrzeugs sogar kostenfrei oder bereits im monatlichen Beitrag enthalten. Manche Versicherungen erlauben es auch in einer Klausel anderen Fahrern gelegentlich das Fahrzeug zu überlassen, ohne diese zusätzlich anmelden zu müssen.