Kann ich mit falschem Bart Autofahren? Ich wüsste zumindest, was meine ehemalige Deutschlehrerin antworten würde: Ob du das kannst, weiß ich nicht, du kannst es aber mal versuchen. Der gute alte Spaß mit Modalverben. Tatsächlich trifft diese Antwort aber auch die Lösung der Frage. Denn ein falscher Bart oder ein Mundnasenschutz stören natürlich erstmal nicht weiter beim Autofahren, die Augen sind schließlich frei. Die meisten von uns würden sich also durchaus zutrauen, so Auto zu fahren.
Rechtlich gesehen, wird es aber etwas schwieriger. Nach § 23 der StVO müssen Autofahrende erkennbar sein, damit sie, wenn sie zum Beispiel geblitzt werden, als Täter identifizierbar sind. Laut der Website des Busgeldkatalogs ist das bei dem klassischen Mundnasenschutz oder einem Kopftuch gegeben. Wer aber zum Beispiel eine Maske trägt und gleichzeitig eine Sonnenbrille oder eine Mütze, riskiert eine Geldbuße. Denn wenn zum Beispiel der Mund und die Wangen verdeckt sind, kann die Identifizierung immer noch über Frisur und Augen stattfinden, aber eben nicht, wenn alles verdeckt ist. Werdet ihr im „Inkognito-Modus“ entdeckt, dann kostet das 60 €.
Jedem ist hoffentlich klar, dass das Autofahren mit beeinträchtigter Sicht auch verboten ist. Auch wenn eure Karnevalsmaske euer Hörvermögen beeinträchtigt, dürft ihr sie während des Fahrens nicht tragen. Das kostet dann 10 € wenn ihr erwischt werdet, viel schlimmer ist aber, dass ihr dann natürlich durch fahrlässiges Verhalten eure und die Gesundheit anderer gefährdet.