Um Nonne zu werden, müssen die Anwärter einen langjährigen Prozess durchlaufen. Die wichtigste Grundvoraussetzung ist die Glaubensfrage, der Glaube muss ohne jede Einschränkung gelebt werden können.
Zunächst gibt es keine einheitliche Ausbildung zur Nonne, jeder Orden hat seine eigenen Regeln. Daher sollte sich zuvor mit dem Kloster und dazugehörigen Orden auseinandergesetzt werden. Erst muss sich bei dem Kloster beworben werden, dann folgen eingehende Vorgespräche und im besten Fall eine Probezeit. Auch wenn die Probezeit und die darauf folgende Ausbildung von Orden zu Orden variieren, dauert die Probezeit in der Regel von sechs Monaten bis einem Jahr.
Diese Zeit nennt sich Postulat und bringt den Anwärtern das Klosterleben näher. Am Ende der Probezeit zeigt sich, ob eine Aufnahme ins Kloster möglich ist.
Nach der Aufnahme beginnt die Zeit des Noviziats in der Regel zwei Jahren, dieser Zeit spielt die Integration in die klösterliche Gemeinschaft eine zentrale Rolle. Ist diese Zeit geschafft, folgt das erste öffentliche Gelöbnis.
Nach der sogenannten zeitlichen Profess, welcher zwei bis drei Jahren andauern kann und in welchem sich die Anwärter durch ein Gelöbnis in zwei Schritten an das Kloster und den Orden binden. Es wird den Anwärtern ermöglicht, ins Kloster einzutreten. Es kommt zur feierlichen Profess sowie das Ablegen des ewigen Gelübdes. Nach diesem sind die Anwärter vollständige Mitglieder des Ordens.
Allerdings ist es nicht möglich, in ein Kloster einzutreten, wenn die Person nicht getauft oder evangelisch ist. In diesen Fällen müssen sich die Anwärter taufen lassen bzw. kovertieren. Außerdem darf keine kirchliche Ehe bestehen und die Intension ins Kloster einzutreten muss der Glauben sein. Aufgrund von Altersvorsorge oder für eine Ersatzfamilie einzutreten sind nicht die richtigen Intensionen für ein Leben im Kloster.