Kunststoffe, die auch für Hitze konstruiert sind, werden „spülmaschinengeeignet“ genannt und kennzeichnen dies auch. Das kleine Glas und die Gabel in einem Kreis symbolisieren, dass die Dose in die Spülmaschine darf.
Camping-Besteck, Schneidebretter und Babyflaschen dürfen auch in die Spülmaschine. Dennoch sollte man, um Risse und andere Schäden zu vermeiden, diese eher ganz oben, weiter weg von der Heizung platzieren. Auch wiederverwendbare Kunststoffe können gewaschen werden, sollten aber ebenso eher im Schonprogramm gereinigt werden.
Einwegkunststoffe, wie Plastikflaschen oder Frischhaltetüten sind nicht spülmaschinenfest. Grund dafür ist die Zusammensetzung des Materials, das sogenannte BPA oder BPA-ähnliche Stoffe enthält. Das löst sich bei zu großer Hitze und ist gesundheitsschädlich. Zudem verformt sich Einwegkunststoff bei zu hohen Temperaturen und ist danach meist unbrauchbar.
Auch wenn die beiden Begriffe nahezu dasselbe meinen, gibt es einen feinen Unterschied. Bei dem Begriff „spülmaschinenfest“ versichert der Hersteller mit einem Zertifikat, dass das Produkt in die Spülmaschine darf und keine Schäden davon nimmt. Das ist bei „spülmaschinengeeignet“ nicht gegeben. Der Hersteller überlässt das Produkt dem Konsumenten „auf eigene Gefahr“, das Produkt darf in die Spülmaschine, dadurch können allerdings Schäden entstehen.
Tipp: Statt Plastik andere Materialien nutzen, um der Umwelt etwas Gutes zu tun.