Kann ich Taufpate werden obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin?

Kann ich...?

2021 verzeichnete die Kirche in Deutschland rund 640.000 Austritte, immer mehr Menschen kehren der Institution den Rücken. Aber kann ich den Kirchenaustritt mit dem Taufpatentamt vereinbaren?

Immer mehr Menschen entscheiden sich gegen die Kirche als Institution und treten aus. Infolgedessen ist nicht nur des Recht Sakramente zu empfangen, sondern auch die Möglichkeit kirchliche Ämter zu bekleiden nicht mehr gültig.

Aber kann ich trotzdem Taufpate werden?

Die Antwort ist nein, sowohl in der evangelischen als auch katholischen Kirche wird für die Taufpatenschaft vorausgesetzt, dass die Paten der jeweiligen Kirche angehören. Nicht getaufte Personen oder aus der Kirche Ausgetretene sind hier von ausgeschlossen. Grund hierfür ist laut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD):

Als Patin bzw. Pate übernehmen Sie die Rolle des Taufbegleiters während der Taufe des Kindes. Während des Taufgottesdienstes bekennt sich der Taufpate zu seinem Glauben an Gott und verspricht, gemeinsam mit den Eltern für die christliche Erziehung des Täuflings einzustehen. Das Patentamt übernehmen bedeutet damit gleichzeitig Verantwortung zu übernehmen und neben der Kirche und den Eltern das Kind zu begleiten und ihm beizustehen in guten wie in schlechten Zeiten.

Zu beachten ist, dass in Einzelfällen Ausnahmen gemachten werden können, ob dies auch wirklich geschieht, hängt jedoch von dem jeweiligen Gemeindepfarrer ab.

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