Kein Böllerverbot in Ulm, aber klare Regeln für Silvester

Feuerwerk

Auch in diesem Jahr wird der Jahreswechsel mit Feuerwerk gefeiert. Ein Böllerverbot gibt es nicht, aber strenge Vorschriften.

Natürlich wird auch in diesem Jahr in Ulm der Jahreswechsel gefeiert und dabei gelten strenge Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Die Stadt weist darauf hin, dass nur Erwachsene ab 18 Jahren Feuerwerke der Kategorie 2 kaufen und auch nur an Silvester und Neujahr damit zünden dürfen. Kinder und Jugendliche dürfen Feuerwerkskörper weder kaufen noch abbrennen.

Gut zu wissen:

Es gibt bestimmte Bereiche, in denen das Zünden von Feuerwerk verboten ist. Das gilt unter anderem in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Außerdem können Menschen, die beim Umgang mit Feuerwerkskörpern fahrlässig Schäden verursachen, rechtlich belangt werden – im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Brandstiftung oder Körperverletzung. Wer also in diesem Jahr mit Feuerwerk feiern möchte, sollte sich vorher gut über die Vorschriften informieren, um sicher und verantwortungsvoll ins neue Jahr zu starten.

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