Kempten: Paar soll für 1,9 Millionen Euro Parkmünzen gestohlen haben

Dreister Diebstahl

Verdächtige Münzberge auf dem Konto, Gutscheine im Supermarkt: Ermittler glauben, ein Paar hat ein Jahrzehnt lang Münzen aus Parkscheinautomaten abgezweigt. Nun haben Richter den Fall auf dem Tisch.

Ein Ehepaar aus dem Allgäu soll die Stadt Kempten um mehr als 1,9 Millionen Euro Münzgeld aus Parkscheinautomaten geprellt haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 40 Jahre alten Mitarbeiter der Kommune sowie dessen 38 Jahre alte Frau wegen gewerbsmäßigen Diebstahls von rund 1,34 Millionen Euro im Zeitraum 2020 bis 2025 Anklage erhoben.

Die Ermittler gehen davon aus, dass das Paar auch bereits zuvor ab dem Jahr 2015 etwa 584.000 Euro Münzgeld entwendet hatte. Diese Taten seien aber verjährt, weswegen die Beschuldigten dafür nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Das Landgericht Kempten muss nun die Anklage prüfen und entscheiden, ob ein Prozess durchgeführt wird. Für die Angeschuldigten, die seit vier Monaten in Untersuchungshaft sitzen, gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Bank wunderte sich über häufige Einzahlung von Bargeld

Der Fall war im November bekanntgeworden. Eine Bank hatte wegen Geldwäscheverdachts die Ermittler eingeschaltet, nachdem es immer wieder verdächtige Bargeldeinzahlungen gegeben hatte. Die Spur führte zu den nun angeklagten Eheleuten. Der Ehemann war laut Anklage mit dem Leeren der Parkscheinautomaten der Stadt beauftragt und konnte dadurch an die Schlüssel für die Geräte und die darin befindlichen Geldkassetten gelangen.

Innerhalb eines Jahrzehnts soll er in mindestens 840 Fällen Geld abgezweigt haben, 335 Fälle davon sind Gegenstand der bei dem Gericht eingereichten Anklage. Die beiden Beschuldigten sollen das Geld dann auf Konten eingezahlt oder direkt in Supermärkten ausgegeben haben. In den Lebensmittelgeschäften sollen sie davon Gutscheine erworben und mit diesen dann eingekauft haben.

Auch das erbeutete Geld aus den verjährten Taten soll zurückfließen

Für den mutmaßlichen Diebstahl der rund 584.000 Euro im Zeitraum 2015 bis 2020 kann das Ehepaar zwar nicht verurteilt werden, die Staatsanwaltschaft hat aber dennoch zusätzlich die Einziehung von Vermögen der Beschuldigten in dieser Höhe beantragt. Denn die Angeschuldigten dürften die Vorteile aus diesen Taten trotz Verfolgungsverjährung nicht behalten, erläuterte Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann.

Die Stadt Kempten hatte aufgrund der Ermittlungen ihre Parkraumbewirtschaftung geändert. So wurden Schlösser ausgetauscht, zusätzliche Kontrollen eingeführt und ein externer Dienstleister beauftragt.

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