Kevin Wiest will gegen Ergebnis Klage einreichen

Nach Laupheimer OB-Wahl

Das Kapitel "Laupheimer OB-Wahl" ist doch noch nicht zuende. Nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen, den Einspruch des unterlegenen Bewerbers zurückzuweisen, will Kevin Wiest klagen.

Kevin Wiest, der unterlegene Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl in Laupheim (Landkreis Biberach) will weiter für eine Neuauszählung der Stimmen kämpfen. Er will beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage einreichen, berichten Medien. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte Wiests Einspruch gegen die Wahl abgewiesen.

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums sei nicht zu beanstanden, dass sich der Gemeindewahlausschuss gegen eine neue Auszählung entschieden habe, hieß es. Auch für die Anordnung einer Neuauszählung gebe es keinen rechtlichen Grund. Zudem wurde aus Sicht der Behörde weder das Ergebnis falsch festgestellt, noch seien wesentliche Vorschriften bei der Wahl verletzt worden.

Der SPD-Politiker Ingo Bergmann hatte die OB-Wahl mit nur sieben Stimmen Vorsprung am 24. April gewonnen. Der zweitplatzierte Bewerber Wiest hatte daraufhin bemängelt, es seien unter anderem gültige Stimmen als ungültig und ungültige Stimmen als gültig gewertet worden. Beim Regierungspräsidium Tübingen hatte er deshalb eine erneute Auszählung oder hilfsweise die Ungültigerklärung der Wahl samt Neuwahl beantragt.

Der CDU-Politiker hatte den Angaben zufolge einen Monat lang Zeit, Klage gegen den Bescheid zu erheben. Und genau das will Wiest jetzt auch tun.

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