Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko – das sind die Unterschiede

Das Auto ist nach wie vor für die meisten Menschen ein stetiger Begleiter im Alltag. Sei es fürs Einkaufen, den Wochenendausflug oder den Weg zur täglichen Arbeit – Das Gefährt mit den vier Rädern ist nicht nur praktisch, sondern meist auch unerlässlich.

Da in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht einer Versicherung besteht, muss sich jeder Eigentümer beim Kauf seines gewählten Autos mit dem Thema der Kfz-Versicherung auseinandersetzen. Dabei gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Möglichkeiten, auf die wir gerne etwas genauer eingehen wollen.

Kfz-Haftpflicht: Die Basis eines Autokaufes

Der mindeste Versicherungsschutz, den PKW-Eigentümer aufweisen müssen, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist durch den Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben und muss deshalb beim Kauf abgeschlossen werden. Wie auch eine normale Haftpflichtversicherung deckt diese Variante die Schäden ab, die durch den Verursacher am Geschädigten entstanden sind. Das prominenteste Beispiel hierfür wären Unfälle, bei denen die Versicherung die anfallenden Kosten für das Opfer übernimmt. Dies können etwa die entstandenen Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs sein oder in der Folge aufgekommene Personenschäden. In der Regel ist die Summe dabei von der Versicherung gedeckelt. Auch wenn die Summen meist ausreichen, sollte man beispielsweise auf kfz-versicherung-wechseln.com überprüfen, ob ein Wechsel der Versicherung sinnvoll sein kann. Schäden, die am eigenen Fahrzeug infolge des Unfalls entstehen, sind hingegen nicht von der Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Dies führt uns zu den anderen beiden gängigen Modellen von Versicherungen im Zusammenhang mit dem Auto.

Eine Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die durch den Verursacher am Geschädigten entstanden sind.

Die Teilkasko: Der Kompromiss unter den Versicherungen

Bei der zweiten Variante, die für viele attraktiv ist, handelt es sich um die Teilkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist diese in den meisten EU-Ländern keine notwendige Bedingung für den Kauf eines Autos. Die Angebote der Versicherungen sind allerdings dennoch in vielen Fällen ein Anreiz, um sich für eine Teilkaskoversicherung zu entscheiden.

Im Gegensatz zur Haftpflicht, wo eine Kfz-Versicherung ohne Schufa und Vorkasse möglich ist, ergibt die Teilkaskoversicherung aber nicht für jeden Autobesitzer Sinn. Dennoch erlaubt es dieses Modell, sich explizit gegen Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern, sofern diese nicht durch fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Eingeschlossen sind etwa Wildunfälle oder Brandschäden am Auto. Auch gegen Diebstähle bietet die Teilkaskoversicherung einen gewissen Schutz. Wer hingegen auch bei selbstverschuldeten Schäden einen Versicherungsschutz genießen will, muss zur Vollkaskoversicherung greifen. Dies bringt uns zum letzten Abschnitt.

Das ganze Programm: Die Vollkaskoversicherung

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Vollkaskoversicherung, die Leistungen der Teilkasko einschließt und noch zusätzliche Möglichkeiten bietet. So deckt diese etwa auch selbstverschuldete Unfälle ab, sofern keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden kann, die zum Verlust der Kaskoversicherung führt. Ebenfalls enthalten sind meist auch die Folgeschäden von Unfällen, wie zum Beispiel durch einen Marderbiss. Darüber hinaus sind die Versicherten nicht nur gegen Wildunfälle, sondern gegen Unfälle mit allen Tieren versichert. Durch diesen erweiterten Schutz ist die Vollkaskoversicherung besonders für teurere Autos, insbesondere Neuwagen lukrativ. Die Teilkaskoversicherung hingegen empfiehlt sich, wenn der Wagen bereits ein Alter von etwa drei bis fünf Jahren erreicht hat und deshalb schon einen großen Teil seines Wertes eingebüßt hat. Die Frage, wann und ob die jeweiligen Varianten der Kaskoversicherung sinnvoll sind, hängt in letzter Konsequenz aber immer von der individuellen Situation des Autoinhabers ab.

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