Kameras, die automatisch erkennen, wenn sich Menschen verdächtig verhalten: Das ist an deutschen Bahnhöfen jetzt grundsätzlich erlaubt. Seit dem 28. Oktober 2026 gilt das neue Bundespolizeigesetz. Damit darf die Bundespolizei unter bestimmten Voraussetzungen künstliche Intelligenz einsetzen, um mögliche Gefahren auf Kamerabildern zu erkennen. Doch kommt diese Technik auch nach Ulm?
Auf Anfrage von DONAU 3 FM bestätigt die Bundespolizei, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten derzeit geprüft und anschließend schrittweise umgesetzt werden sollen. Ob auch am Ulmer Hauptbahnhof künftig KI-Verhaltensscanner zum Einsatz kommen, ist allerdings noch offen. Konkrete Pläne oder einen Zeitplan für Ulm konnte die Bundespolizei bislang nicht nennen.
Die Deutsche Bahn bestätigt uns, dass der Ulmer Hauptbahnhof bereits mit moderner Kameratechnik ausgestattet ist. Die Bundespolizei hat Zugriff auf die Bilder. Ob die vorhandenen Kameras künftig auch für KI-Verhaltensanalysen genutzt werden könnten, ließ die Bahn offen. Auch ein Zusammenhang mit dem laufenden Bahnhofsumbau ist bislang nicht bestätigt.
Die Kameras selbst filmen zunächst wie gewöhnliche Überwachungskameras. Neu ist die Software dahinter: Sie analysiert die Bilder automatisch und sucht nach bestimmten Bewegungen oder Gegenständen, die auf eine Gefahr hinweisen könnten.
Dazu gehören beispielsweise Schläge, Tritte oder andere Bewegungen, die auf eine körperliche Auseinandersetzung hindeuten. Auch Messer, andere gefährliche Gegenstände oder hilflose Personen sollen erkannt werden können. Meldet die KI eine Auffälligkeit, muss die Bundespolizei prüfen, ob tatsächlich eine Gefahr besteht.
Wichtig: Die Verhaltensanalyse ist keine automatische Gesichtserkennung. Eine Identifizierung von Personen anhand biometrischer Merkmale ist im Rahmen dieser Mustererkennung gesetzlich untersagt. Für andere Formen der biometrischen Erkennung gelten gesonderte Vorschriften.
Die Technik könnte helfen, Gewalttaten und Notfälle schneller zu entdecken. Polizisten müssten nicht mehr ständig sämtliche Kamerabilder selbst beobachten, sondern könnten gezielt auf mögliche Gefahrensituationen aufmerksam gemacht werden.
Doch genau hier beginnt auch die Kritik: Eine KI kann harmlose Bewegungen falsch interpretieren und dadurch unnötige Polizeikontrollen auslösen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte berichtete bereits von zahlreichen Fehlalarmen bei einem dortigen Pilotprojekt. Auch Menschen, die sich beispielsweise wegen einer körperlichen Einschränkung ungewöhnlich bewegen, könnten häufiger auffallen.
Hinzu kommt die Frage nach dem Datenschutz: Wie zuverlässig arbeitet die Software? Wer kontrolliert ihre Entscheidungen? Und was passiert mit den gesammelten Aufnahmen? Die zusätzliche automatisierte Auswertung stellt einen weiteren Eingriff in die Privatsphäre der gefilmten Menschen dar.
Für Ulm bleibt die entscheidende Frage offen: Ob und wann solche KI-Verhaltensscanner tatsächlich am Hauptbahnhof eingesetzt werden, ist bisher nicht bekannt.
Fest steht nur, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden und die Bundespolizei die Umsetzung prüft.