Kind in Handschellen abgeführt - Polizisten ziehen Einsprüche zurück

Freiheitsberaubung und Nötigung

Zwei Polizisten, die einen Elfjährigen in Handschellen abgeführt haben sollen, haben ihre Einsprüche gegen Strafbefehle des Amtsgerichts Singen zurückgezogen - einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn.

Singen (dpa/lsw) – Zwei Polizisten, die einen Elfjährigen in Handschellen abgeführt haben sollen, haben ihre Einsprüche gegen Strafbefehle des Amtsgerichts Singen zurückgezogen – einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn in dem Fall. Damit sind die Strafbefehle von je 3600 Euro wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gegen die Beamten rechtskräftig, die öffentliche Verhandlung wurde abgesagt.

Gegen zwei weitere beteiligte Polizisten hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren schon zuvor gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Ob der Vorfall zudem dienstrechtliche Folgen für die Polizisten hatte, konnte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz am Mittwoch nicht sagen.

ohne Grund kontrolliert und in Handschellen abgeführt – keine Entschuldigung

Der Landesverband der Sinti und Roma Baden-Württemberg hatte den Beamten vorgeworfen, das elf Jahre alte Kind im Februar 2021 in Singen (Landkreis Konstanz) ohne Grund kontrolliert und in Handschellen abgeführt zu haben. Dem Verband zufolge soll der Junge nach seinen Personalien befragt und durchsucht worden sein. Ein Sprecher des Innenministeriums hatte bestätigt, dass ein Junge mit Handschellen zur Polizeidienststelle in Singen gebracht wurde.

Der Rechtsanwalt der Familie, Engin Şanlı, hatte vor der Absage des Prozesses noch betont, das Verfahren spiele «eine wichtige Rolle in der Aufarbeitung von polizeilicher Behandlung von Kindern – insbesondere von Kindern, die einer Minderheit angehören». Es sei bedauerlich, dass bisher keine Entschuldigung erfolgt sei.

Hintergrund

Der Landesverband der Sinti und Roma Baden-Württemberg schreibt in einer Mitteilung folgendes über die Hintergründe:

„In einem Hochhaus in Singen (Kreis Konstanz) hatten Anfang Februar 2021 zwei Kinder auf einem Balkon im Treppenhaus gespielt. Als zwei Polizeibeamte Auskunft über die Personalien verlangten, wurde eines der Kinder gefragt, ob es von „der Zigeunerfamilie“ sei. Zwei weitere Kinder wurden währenddessen von zwei Beamten vor dem Haus befragt. Als die zwei Beamten das Hochhaus verließen, nahmen sie erneut die Personalien der Kinder auf, die unten vor dem Haus gespielt hatten. Hierbei wurde eines der Kinder sinngemäß mit den Worten „Einer von den Zigeunern, die kennen wir ja“, „Du kommst eine Nacht hinter Gitter“ und „Der Tod kommt dich holen“ bedroht. Ohne ersichtlichen Anlass führten die Beamten daraufhin einen elfjährigen Jungen in Handschellen ab. Das Kind wurde im Verhörzimmer festgehalten und später alleine nach Hause geschickt. Die Mutter hatte vergeblich auf der Polizeiwache angerufen und keine Auskunft erhalten. Auch im Nachgang hat die Mutter keine Auskunft erhalten, warum ihr Kind auf der Wache festgehalten wurde.“

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