Kind stirbt nach Schwimmunterricht: Pädagoginnen verurteilt

Siebenjähriger im September ertrunken

Der erste Schwimmunterricht endete für einen Siebenjährigen tödlich. Nun fällt das Urteil gegen seine Lehrerin und eine damalige Referendarin.

Nach dem Tod des Zweitklässlers am 18. September 2023 sind nun zwei Pädagoginnen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Konstanz sprach seine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bewährungs- und Geldstrafen

Die 44-jährige Lehrerin wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt. Die heute 28 Jahre alte damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und soll mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen werden auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.

Schwimmunterricht nicht genug gesichert?

Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer.

Der Tod des Jungen sei durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen möglich gewesen. Aus Sicht des Richters hätten zur Sicherheit Gruppen gebildet werden müssen.

Berufung eingelegt

Mindestens eine Minute sei der Junge im Wasser getrieben, bevor ihn die Lehrerin herausgezogen habe. Er wurde noch im Schwimmbad reanimiert, starb aber ein paar Tage später im Krankenhaus.

Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Nach dem Urteil kündigten die Anwälte der beiden Pädagoginnen Berufung an.

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