Kinderschänder verurteilt – Revision noch möglich

Er wohnt im Kreis Neu-Ulm

Nach der Verurteilung eines Kinderschänders aus dem Kreis Neu-Ulm ist offen, ob Revision eingelegt wird.

Das Landgericht Nürnberg hatte den 43-Jährigen gestern zu 6 Jahren Haft verurteilt. Demnach hatte sich der Mann mehrfach an einem Jungen vergangen und ähnliche Taten anderen Kindern angedroht.

Das Landgericht Nürnberg sprach den Angeklagten am Dienstag unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs des Kindes und der Herstellung pornografischer Inhalte für schuldig. Der Mann hatte die Taten zuvor vor Gericht gestanden.

Er hatte in Schwaben regelmäßig auf sein Opfer aufgepasst und dieses dabei sechsmal schwer missbraucht. Zwei der Taten filmte und fotografierte er. Aufmerksam wurde die Polizei auf ihn aber erst in Nürnberg, wo er wegen einer Umschulung seit 2021 regelmäßig war.

Bis zu seiner Festnahme im vergangenen Dezember stahl er wiederholt Kinderkleidung aus Kitas und Schulen. Einer Familie legte er zweimal Kinderunterwäsche und anonyme Briefe vor die Haustür, in denen er sexuelle Fantasien mit deren drei Söhnen beschrieb. Die Polizei konnte schließlich einen Verdächtigen ermitteln. Dadurch wurden auch die Taten in seinem Wohnort im Landkreis NeuUlm bekannt.

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