Kinderschänder wird in Ulm zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein 45-Jähriger ist vom Landgericht Ulm wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. 




Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in mehr als 100 Fällen schuldig gemacht hatte. Die Taten liegen bereits viele viele Jahre zurück. In seiner Wohnung in Ulm hatte er nach Überzeugung des Gerichts seine Halbschwester und vier weitere Mädchen wiederholt sexuell missbraucht. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 6 und 13 Jahre alt. Strafmildernd wertete das Gericht das Teilgeständnis des Mannes, sowie die Tatsache, dass er eine Therapie gemacht hat und in einer festen Beziehung lebt.

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