Kleinkind misshandelt und getötet - Prozess gegen 33-Jährigen beginnt

Mordmerkmale Grausamkeit und niedrige Beweggründe

Wieder und wieder soll er den Sohn seiner Lebensgefährtin misshandelt haben, bis der knapp Zweijährige letztlich starb. Wegen dieses Vorwurfs beginnt der Prozess gegen einen 33-Jährigen in Ellwangen. Die Richter beschäftigt noch eine weitere Frage.

Ellwangen (dpa/lsw) – Ein 23 Monate alter Junge wird im Oktober 2021 mit einer Vielzahl an Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Die Ärzte schaffen es nicht, ihn wiederzubeleben, er stirbt noch vor Ort. Bereits in der Klinik steht der Verdacht der Misshandlung im Raum. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Obduktion zeigt, dass der kleine Junge aus Bopfingen im Ostalbkreis massiv misshandelt wurde. Noch am Tag nach dem Tod des Jungen wird der Lebensgefährte der Mutter festgenommen und kommt anschließend in Untersuchungshaft.

Totschlag und Misshandlung von Schutzbefohlenen

Vor dem Landgericht Ellwangen muss sich der 33-Jährige ab Montag (25.04.2022, 9.30 Uhr) nun wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem bayerischen Landkreis Ansbach vor, dem Jungen im September und Oktober 2021 durch stumpfe Gewalt mehrere Verletzungen sowie Bisswunden zugefügt zu haben. Durch einen Tritt in den Bauch soll er den Jungen letztlich tödlich verletzt haben, so dass der knapp Zweijährige am 21. Oktober 2021 im Krankenhaus starb.

Der Beschuldigte hat laut Staatsanwaltschaft in einer Beziehung mit der Mutter des Jungen gelebt und das Kleinkind dabei regelmäßig betreut. Als Motiv wirft die Anklage dem damals 32-Jährigen vor, der Junge habe ihn an den von ihm verhassten leiblichen Vater des Kindes erinnert und er habe deshalb seinen Hass auf den Jungen übertragen. Wie das Landratsamt des Ostalbkreises nach dem Tod des Jungen mitgeteilt hatte, wurde die Familie vom Jugendamt Schwäbisch Hall betreut.

Mordmerkmale Grausamkeit und niedrige Beweggründe

Die Staatsanwaltschaft sah bei der mutmaßlichen Tat die Mordmerkmale Grausamkeit und niedrige Beweggründe für gegeben. Doch das Gericht milderte den Vorwurf auf Totschlag ab. Die Kammer habe die Mordmerkmale nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können, teilte ein Sprecher des Gerichts vorab mit. Diese sollen nun in der Hauptverhandlung geprüft werden. Der Beschuldigte sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft und schweigt.

Sollte der Mann wegen Mordes verurteilt werden, hätte dies eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags käme auch eine geringere Freiheitsstrafe in Betracht.

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