Kletterer von der Adenauerbrücke müssen zahlen

Urteil gegen Klima-Aktivisten

Zwei Klimaaktivisten seilten sich vorletztes Jahr an einer Schilderbrücke in Ulm ab. Sie wurden nun wegen Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt.

Wegen Sachbeschädigung und Nötigung sind zwei junge Klimaaktivisten in Ulm zu Geldstrafen verurteilt worden. 100 Tagessätze zu je 20, beziehungsweise 25 Euro verhängte das Amtsgericht gegen eine Frau und einen Mann, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die beiden Aktivisten, die heute 23 und 24 Jahre alt sind, hatten sich im Juli 2023 von einer Schilderbrücke über der B10 abgeseilt.

Protestaktion führt zu Verkehrsbehinderungen

Die beiden jungen Leute hatten im Rahmen einer «Kunstaktion» die Adenauerbrücke besetzt und Straßenschilder mit Transparenten beklebt. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei beendete die Aktion, nachdem die junge Frau und der junge Mann die Brücke nicht hatten räumen wollen. Verletzt wurde bei der Aktion niemand. Es kam zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Laut der Gerichtssprecherin hatten sich die beiden Angeklagten nicht zur Sache eingelassen, sondern über den Klimawandel gesprochen. Sie wurden von Laienverteidigern vertreten, die Freispruch forderten. Die Staatsanwaltschaft forderte 60 Tagessätze. Die beiden Angeklagten kündigten nach Auskunft der Gerichtssprecherin Rechtsmittel an.

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