Im Kreis Biberach gelten wegen der gestiegenen 7-Tage-Inzidenz – fünf Tage in Folge über 10 – ab heute wieder die Regelungen der Inzidenzstufe 2. Das teilt der Landkreis mit.
Private Treffen sind damit nur noch mit bis zu 15 Personen aus maximal vier Haushalten erlaubt, zu privaten Feiern dürfen maximal 200 Personen kommen, zu öffentlichen Veranstaltungen draußen bis zu 750. Für die Gastronomie ändert sich nichts.
Das ändert sich
- Private Treffen sind im Rahmen der Kontaktbeschränkungen mit bis zu 15 Personen aus nicht mehr als vier Haushalten zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt und bleiben auch als Haushalt unberücksichtigt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
- Private Veranstaltungen wie beispielsweise Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern sind mit bis zu 200 Personen zulässig. In geschlossenen Räumen ist dies nur möglich, sofern alle Teilnehmenden einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.
- Öffentliche Veranstaltungen sind mit bis zu 750 Personen im Freien zulässig, ab einer Personenzahl von 200 gilt die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind bis zu 250 Personen zulässig. Alternativ gilt für bis zu 25.000 Teilnehmende: Die Räumlichkeit darf maximal zu 50 Prozent genutzt sein. In diesem Fall müssen alle Teilnehmenden einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.
- Gastronomie und Vergnügungsstätten dürfen weiterhin ohne Personenbeschränkungen geöffnet bleiben. In geschlossenen Räumen gilt allerdings ein Rauchverbot. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.