Im Landkreis Günzburg entfällt an den Wertstoffhöfen und sonstigen Sammelstellen ab sofort die Maskenpflicht.
Weder Beschäftigte, noch Besucher müssen auf den Anlagen künftig eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Wo die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht möglich ist, wird allen Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Durch die neue Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung wurde die Maskenpflicht unter freiem Himmel grundsätzlich aufgehoben.
Für Besucher der Verwaltung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes Günzburg gilt die Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske (OP-Maske). Die FFP2-Maskenpflicht erlischt aufgrund der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Eine FFP2-Maske darf aber trotzdem weiterhin getragen werden.