Kurioser Ladendiebstahl in Ichenhausen: mit Sonnencreme eingerieben – aber nicht bezahlt

Ups!

In Ichenhausen hat sich ein Mann im Supermarkt mit Sonnencreme eingerieben – bezahlt hat er sie aber nicht. Was wie eine Lappalie klingt, kann ernsthafte Konsequenzen haben. Warum selbst ein Spritzer Parfüm zum Problem werden kann.

Ein eher ungewöhnlicher Fall von Ladendiebstahl beschäftigte die Polizei im Kreis Günzburg: Ein 56-jähriger Mann wurde dabei erwischt, wie er sich in einem Supermarkt in Ichenhausen großzügig mit Sonnencreme einrieb – allerdings ohne sie zu bezahlen. Als er den Laden verlassen wollte, ohne die Tube mitzunehmen, griff ein aufmerksamer Mitarbeiter ein und rief die Polizei. Gegen den Mann wird nun wegen Ladendiebstahls ermittelt.

Unbedacht zum Dieb werden?

Was viele nicht wissen: Auch das bloße Benutzen einer Ware im Laden – etwa Parfüm aufsprühen, Sonnencreme auftragen oder einen Energy-Drink öffnen und trinken – gilt rechtlich als Diebstahl, wenn die Ware nicht bezahlt wird. Das gilt übrigens auch für scheinbar harmlose Fälle wie das Essen von Trauben direkt aus der Obsttheke oder das Naschen von Süßigkeiten im Vorbeigehen.

Die Polizei betont: Wer Produkte nutzt oder verbraucht, ohne zu zahlen, begeht einen Diebstahl – auch wenn der Gegenstand selbst gar nicht mitgenommen wird. Ladendetektive und Personal sind sensibilisiert, auch auf diese eher unauffälligen Formen des Diebstahls zu achten.

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