Lärm und Dreck: Stadt Ulm setzt auf Falkner zur Vertreibung von Saatkrähen

Beschluss des Ulmer Gemeinderats

Mit einer Vorführung auf dem Münsterplatz hat die Stadt Ulm am Donnerstag ihr Konzept zur Vergrämung von Saatkrähen vorgestellt.

Mit einer eindrucksvollen Vorführung auf dem Münsterplatz hat die Stadt Ulm am Donnerstag über ihr neues Konzept zur Vergrämung von Saatkrähen informiert. Der erfahrene Falkner Leo Mandlsperger zeigte dabei mit seinem Wüstenbussard, wie Greifvögel künftig helfen sollen, die Krähenpopulation in der Innenstadt tierschutzgerecht zu verringern. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt erkundete er das künftige Einsatzgebiet.

Viele Passantinnen und Passanten sowie mehrere Kita-Gruppen nutzten die Gelegenheit, den Falkner und seinen Greifvogel aus nächster Nähe zu erleben und Fragen zu stellen. Ziel der Aktion war es laut Stadt, die geplanten Maßnahmen transparent vorzustellen und mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen.

Beschluss des Ulmer Gemeinderats

Hintergrund ist ein Beschluss des Ulmer Gemeinderats, mit dem Maßnahmen gegen die zunehmende Belastung durch Saatkrähen eingeleitet wurden. In den vergangenen Jahren hatten die Vögel in der Ulmer Innenstadt für Lärm, starke Verschmutzungen und zahlreiche Beschwerden gesorgt.

Das neue Konzept sieht den Einsatz von Greifvögeln sowie den Abbau alter Nester außerhalb der Brutzeit vor. Greifvögel wie der Wüstenbussard lösen bei Saatkrähen instinktiv Fluchtverhalten aus – durch wiederholte Einsätze sollen die Tiere ihre angestammten Brutplätze meiden.

Die Stadt Ulm hat sich im Vorfeld mit anderen Kommunen wie Laupheim und Neu-Ulm ausgetauscht, die ähnliche Strategien verfolgen. Außerdem fanden Gespräche mit dem BUND, dem NABU und der Unteren Naturschutzbehörde statt, um das Vorgehen rechtlich und ökologisch abzustimmen.

Die Maßnahmen erfolgen ausschließlich mit Genehmigung der Naturschutzbehörde, sind zeitlich und räumlich begrenzt und werden regelmäßig überprüft. Eine Ausweitung auf andere Stadtteile ist derzeit nicht geplant, wird aber bei Bedarf geprüft.

Mit dem Einsatz von Falknern, der Entfernung von Nestern und gezielter Öffentlichkeitsarbeit will die Stadt Ulm die Belastungen durch Saatkrähen deutlich verringern – und zugleich den Schutz der Tiere sicherstellen.

Das könnte Dich auch interessieren

23.12.2025 Der Ulmer Weihnachts-Flamingo: Ein rosa Star an der Donau Ein außergewöhnlicher Besucher brachte festliche Farbe an die Donau: Am vergangenen Wochenende wurde ein Flamingo zunächst bei Ulm-Ermingen und später direkt am Neu-Ulmer Donauufer gesichtet – der Ulmer Weihnachts-Flamingo sorgt dabei für Aufsehen und Lächeln in den Gesichtern. Der auffällige rosa Vogel ließ sich an der Neu-Ulmer Donau von Spaziergängern und Radfahrern beobachten und fotografieren. 16.01.2026 Papagei „Butzi“ sorgt in Illertissen für Aufregung In Illertissen sorgte am Donnerstagabend ein ungewöhnlicher Gast für Aufsehen: Der blau-rote Papagei „Butzi“ saß lautstark auf einem Zaun und ließ die Nachbarschaft rätseln. Ein Anwohner rief die Polizei, die gemeinsam mit einem Vogelbesitzer versuchte, den gefiederten Ausreißer einzufangen. Wie sich herausstellte, war „Butzi“ einen Tag zuvor als vermisst gemeldet worden. Nach einem kleineren Einsatz 22.12.2025 Wilder Flamingo in Ulm am Straßenrand aufgetaucht Ein rosafarbener Überraschungsgast hat in Ulm-Ermingen für einen ungewöhnlichen Polizeieinsatz gesorgt. Ein Autofahrer entdeckte im dichten Nebel am Straßenrand einen Flamingo und informierte die Polizei. Woher der exotische Vogel stammt, ist unklar. Polizei und Feuerwehr rückten daraufhin in den Ulmer Ortsteil aus. Die Einsatzkräfte prüften die Lage und fragten bei regionalen sowie überregionalen Zoos nach, 26.11.2025 Ulm schützt Igel: Nächtliches Mähroboter-Mähen verboten Die Stadt Ulm hat zum 27. November 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die nächtliche Nutzung von Mährobotern untersagt. Hintergrund ist der Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren, die in den Abend- und Nachtstunden besonders aktiv sind und durch leise, autonome Mähgeräte gefährdet werden können. Das Verbot gilt von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis