Familien mit dem Landesfamilienpass können auch in diesem Jahr Vergünstigungen nutzen, wie die Stadtverwaltung Biberach mitteilt.
Diese gelten für staatliche Schlösser, Gärten, Museen sowie andere nichtstaatliche Einrichtungen in Baden-Württemberg. Eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Partner mit kostenfreiem oder ermäßigtem Eintritt gibt es online unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.
Bis zu vier erwachsene Begleitpersonen können in den Pass eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise getrenntlebende Elternteile, Großeltern oder Familienbegleiter. Pro Ausflug können maximal zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Folgende Familien haben Anspruch auf den Landesfamilienpass:
Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, können die neuen Gutscheine für 2025 kostenlos erhalten. Diese berechtigen zusammen mit dem Pass zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt bei den gelisteten Einrichtungen.
Den Landesfamilienpass und die Gutscheine erhalten Familien beim Bürgeramt im Biberacher Rathaus, Matthias-Erzberger-Platz 1, oder bei den Ortsverwaltungen. Die Öffnungszeiten des Bürgeramts sind:
Zurzeit ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Diese kann über www.biberach-riss.de/termin-online-reservieren oder telefonisch unter 07351/51-100 erfolgen.