Landesfamilienpass: Auch 2025 gibt es viele Vergünstigungen

Stadtverwaltung Biberach teilt mit

Mit dem Landesfamilienpass 2025 gibt es kostenlosen oder ermäßigten Eintritt bei vielen Attraktionen.

Familien mit dem Landesfamilienpass können auch in diesem Jahr Vergünstigungen nutzen, wie die Stadtverwaltung Biberach mitteilt.

Diese gelten für staatliche Schlösser, Gärten, Museen sowie andere nichtstaatliche Einrichtungen in Baden-Württemberg. Eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Partner mit kostenfreiem oder ermäßigtem Eintritt gibt es online unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.

Wer kann den Pass nutzen?

Bis zu vier erwachsene Begleitpersonen können in den Pass eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise getrenntlebende Elternteile, Großeltern oder Familienbegleiter. Pro Ausflug können maximal zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Anspruchsberechtigte Familien

Folgende Familien haben Anspruch auf den Landesfamilienpass:

Gutscheine für das Jahr 2025

Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, können die neuen Gutscheine für 2025 kostenlos erhalten. Diese berechtigen zusammen mit dem Pass zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt bei den gelisteten Einrichtungen.

Wo gibt es den Pass und die Gutscheine?

Den Landesfamilienpass und die Gutscheine erhalten Familien beim Bürgeramt im Biberacher Rathaus, Matthias-Erzberger-Platz 1, oder bei den Ortsverwaltungen. Die Öffnungszeiten des Bürgeramts sind:

Terminvereinbarung erforderlich

Zurzeit ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Diese kann über www.biberach-riss.de/termin-online-reservieren oder telefonisch unter 07351/51-100 erfolgen.

 

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