Landgericht Memmingen stellt Verfahren gegen drei Landwirte ein

Tierschutzverfahren in Bad Grönenbach

Verfahren im Tierschutzskandal von Bad Grönenbach: Landgericht Memmingen stellt Anklage gegen drei Landwirte ein.

Im sogenannten Tierskandal von Bad Grönenbach hat das Landgericht Memmingen am heutigen Tag das Verfahren gegen drei Landwirte eingestellt. Nach über 20 Verhandlungstagen endete damit der zweite Komplex des viel beachteten Prozesses rund um mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.

Im Mittelpunkt standen ein Vater und seine beiden Söhne, die einen Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach führen. Ihnen wurde zur Last gelegt, im Jahr 2019 nicht für notwendige tierärztliche Behandlungen kranker Tiere gesorgt zu haben – ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Gericht erkennt Unterschiede zum ersten Komplex

Die große Strafkammer des Landgerichts betonte in ihrer Entscheidung, dass die Vorwürfe im aktuellen Fall nicht vergleichbar seien mit jenen, die im ersten Komplex des Verfahrens zur Verurteilung zweier anderer Landwirte geführt hatten. Damals waren Freiheitsstrafen verhängt worden.

In der aktuellen Bewertung kam das Gericht nach umfangreicher Beweisaufnahme, zahlreichen Zeugenvernehmungen und Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr im öffentlichen Interesse liege.

Einstellung nach § 153a und § 153 StPO

Der ältere Angeklagte, der Vater, muss als Voraussetzung für die endgültige Einstellung des Verfahrens 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Diese sogenannte Einstellung gegen Auflage nach § 153a der Strafprozessordnung ist zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch eine Auflage als gewahrt gilt und die Schuld nicht als schwerwiegend eingeschätzt wird.

Gegen die beiden Söhne wurde das Verfahren gemäß § 153 StPO ohne weitere Auflagen eingestellt. Dies bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts eine Fortsetzung des Prozesses auch hier nicht erforderlich ist.

Verfahren beendet – keine weiteren juristischen Konsequenzen

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gilt das Verfahren damit als abgeschlossen. Für die drei Landwirte aus Bad Grönenbach bedeutet das: keine weiteren juristischen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem zweiten Komplex des sogenannten Tierskandals.

Hintergrund: Der Tierskandal von Bad Grönenbach

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Im Sommer 2019 waren durch verdeckte Videoaufnahmen mutmaßliche Missstände in mehreren Großbetrieben im Allgäu öffentlich geworden. Die Aufnahmen hatten zu Ermittlungen gegen mehrere Landwirte geführt und eine breite Debatte über Tierschutz und Kontrollsysteme in der Nutztierhaltung ausgelöst.

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