Auch im Landkreis Günzburg sollen, ab dem 11. Oktober, die Corona-Tests für die Bürger grundsätzlich kostenpflichtig werden, aber mit Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.
VON DEN KOSTENPFLICHTIGEN TESTS AUSGENOMMEN SIND DIE PERSONENGRUPPEN:
- Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung dieses vollendet haben
- Personen, die aufgrund einer medizinischen (Vor-)Erkrankung nicht geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten
- Personen, welche schwanger oder stillend sind (Kostenfreies Testen bis 10.12.2021 möglich, aber mit Unfähigkeitsnachweis)
- Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kostenfreies testen bis 31.12.2021 möglich)
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben
- Personen, die Kontakt mit positiven Personen hatten, die im Rahmen von Ausbruchs Geschehen und zur Bestätigung einer Infektion mit dem Coronavirus getestet werden
Testzentren stehen nicht für kostenpflichtige Tests, die zum privaten Zweck dienen, zur Verfügung. Nur noch kostenfreie Test sind dort zu machen.
FOLGENDE PERSONEN KÖNNEN SICH NUR NOCH KOSTENFREI IN TESTZENTREN TESTEN LASSEN:
- Besucher einer Pflegeeinrichtung, wenn diese Einrichtung keine Testmöglichkeit anbietet
- Kinder mit Symptomen die auf eine COVID-19 Erkrankung hinweisen (zum Besuch der KiTa)
- Studenten, wenn in der Hochschule/ Uni keine Möglichkeit besteht
- Personen, mit Warnhinweis der Corona-Warn-App
Teststationen für kostenpflichtige Tests finden Sie unter folgendem Link:
https://www.landkreis-guenzburg.de/covid-19/testmoeglichkeiten-im-landkreis-guenzburg