Landratsamt Biberach verlängert Verbot zur Wasserentnahme aus Gewässern

Nach dem Alb-Donau-Kreis verlängert auch Biberach das Verbot

Trotz der letzten Gewitter und Regenfällen in den vergangenen Tagen bleiben die Gewässer der Region in einer anhaltenden Niedrigwasserlage. Darauf muss auch das Landratsamt Biberach reagieren.

Die Pegelstände liegen auch im Kreis Biberach teilweise deutlich unter der üblichen Niedrigwassergrenze. Trotz der Regenfälle der letzten Tage sagt die Wetterprognose nicht genügend Wasser in den nächsten Wochen voraus, um die Seen und Flüsse wieder nachhaltig aufzufüllen.

Verlängerung um drei Wochen

Also verlängert das Landratsamt die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme bis einschließlich 5. August 2025. Die Regelung war erstmals am 24. Juni in Kraft getreten und sollte ursprünglich nur bis zum 15. Juli andauern. Somit ist weiterhin die Entnahme zu privaten Zwecken aus den Gewässern im Kreis verboten. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verbot auch dann gilt, wenn nach eigenem Ermessen noch ausreichend Wasser vorhanden ist.

Bleibt es bis Anfang August weiterhin so trocken, wird die Verfügung nochmals verlängert. Bei Zuwiderhandlungen ist mit Bußgeldern zu rechnen.

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