Landratsamt Neu-Ulm erlässt Allgemeinverfügung aufgrund Geflügelpest

Risikoorientierte Aufstallungspflicht tritt heute am 25. April 2023 in Kraft

Wie bereits vergangene Woche angekündigt erlässt das Landratsamt Neu-Ulm eine Allgemeinverfügung für eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel.

Hintergrund sind die Funde von Wildvögeln im Landkreis Neu-Ulm, bei denen die Geflügelpest nachgewiesen wurde.

Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft und beinhaltet folgendes:

Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter von Geflügel wird eine Aufstallung angeordnet, um einer Ansteckung der Tiere mit der Geflügelpest und der Ausbreitung der Krankheit entgegen zu wirken. Das heißt, die Tierhalter müssen ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 21. Mai 2023 in folgenden Risikogebieten im Landkreis Neu-Ulm:

Eine detaillierte Ansicht der Risikogebiete des Landkreises Neu-Ulm ist auch unter folgenden Link einsehbar.

 

Im Landkreis Neu-Ulm wurden in den vergangenen Tagen mittlerweile über 1200 tote Wildvögel vor allem um den Plessenteich, den Ludwigsfelder Baggersee und zuletzt auch vereinzelt am Donauufer gemeldet. Bislang waren fast ausschließlich Lachmöwen betroffen.

Bei Lachmöwen handelt es sich um gute Flugvögel, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie im frisch infizierten Zustand und bevor sie Krankheitssymptome aufweisen oder aufgrund der Krankheit geschwächt sind, noch viele Kilometer fliegen können und dadurch mit infizierten Ausscheidungen andere Wildvögel und im Freien gehaltene Vögel infizieren können. Auch die Ausbreitung auf fremde Gebietskörperschaften ist zu befürchten. Deshalb haben die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis ebenfalls eine Aufstallungspflicht erlassen, die heute am 25.04.2023 in Kraft tritt. Die Veterinärämter des Landkreises Neu-Ulm, des Alb-Donau-Kreises sowie der Stadt Ulm befinden sich in regelmäßigen und engen Austausch, um die aktuelle Lage und erforderliche Maßnahmen zu besprechen.

Aufgrund der raschen Ausbreitung und der hohen Anzahl an dokumentierten Totfunden geht der Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm von einem hochdynamischen Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation aus, das von einem durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesenen hochpathogenem Erreger (H5N1) der Geflügelpest, getragen wird. Daher ist in den nächsten Tagen und Wochen von einer akuten Gefährdung von im Freien gehaltenem Nutz- und Hausgeflügel im Landkreis Neu-Ulm auszugehen.

Überdies wird das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation derzeit auch durch die feuchtkalte Witterung aufrechterhalten, da Feuchtigkeit, niedrige Temperaturen und wenig UV-Strahlung das Virus stabilisieren. Auf diese Weise bleiben zum Beispiel infizierte Ausscheidungen länger infektiös.

Des Weiteren weist das Landratsamt Neu-Ulm alle Geflügelhalter darauf hin, die bereits im November 2022 angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um ihre Tiere zu schützen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises eingestellt.

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