Landtagswahl: Wie werden die Sitze verteilt?

Seit der Wahl am 27. März 2011 wird die Anzahl der Sitze im Landtag von Baden-Württemberg nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers berechnet.




Bei diesem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, auch Divisormethode mit Standardrundung genannt, werden die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor (Zahl, durch die eine andere geteilt wird) geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet. Bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet, bei einem Rest von genau gleich 0,5 entscheidet das Los. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen. Zur Berechnung gibt es drei verschiedene Methoden, die im Ergebnis rechnerisch gleich und damit rechtlich gleichwertig sind.

Sitzverteilung Schritt für Schritt

1.  Alle Stimmen aus allen 70 Wahlkreisen werden zusammengezählt. 120 Sitze, beziehungsweise Mandate, werden nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers unter den Parteien verteilt, die landesweit mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.

2. Die Sitze, die jeder Partei zustehen, werden nun innerhalb dieser Partei regional auf die vier Regierungsbezirke des Landes Stuttgart (S), Karlsruhe (KA), Freiburg (FR) und Tübingen (TÜ) verteilt. Es wird dabei wieder das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet.

3. Hat man in einem der 70 Wahlkreise die meisten Stimmen bekommen, ist man direkt gewählt. Die 70 Erstmandate werden so vergeben, das sind die sogenannten Erstmandate.

4. Die noch freien Sitzen werden innerhalb der Regierungsbezirke verteilt. Die Zweitmandate treten neben die Direktmandate. Der prozentuale Stimmenanteil der Bewerber*innen in ihrem Wahlkreis (die kein Direktmandat gewonnen haben), ist für die Reihenfolge, nach der die einer Partei zustehenden Zweitmandate vergeben werden, ausschlaggebend.

5. Wenn in einem Regierungsbezirk Überhangmandate anfallen, muss dort geprüft werden, ob die Verteilung der Sitze zwischen den Parteien nach Sainte-Laguë/Schepers noch stimmt. Sonst muss ausgeglichen werden. So wurden 2016 insgesamt 15 Ausgleichsmandate vergeben. Diese Sitze werden an diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten mit den nächstbesten Ergebnissen vergeben. Die Anzahl der Sitze erhöht sich also um 15 Ausgleichsmandate.

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