Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit zu sichern und Besucher von Gottesdiensten vor Störungen zu schützen. Die Verfügung gilt weiterhin an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie an besonderen kirchlichen Feiertagen jeweils von 8:30 bis 14:00 Uhr.
Neu hinzu kommt der Bereich vor dem Hotel Lobinger – Weisses Ross in der Hindenburgstraße 29–31, einschließlich der angrenzenden Straßen- und Gehflächen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigte im August 2025 die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Verfügung weitgehend. Lediglich die Formulierung zu „besonderen kirchlichen Feiertagen“ wurde als zu unbestimmt kritisiert. Das Gericht stellte fest, dass es in der Vergangenheit mehrfach zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und der Religionsausübung gekommen sei.
Seit dem Herbst 2023 war es nach Gottesdiensten an der Martinskirche wiederholt zu Störungen und Provokationen gekommen. Laut Stadt kam es dabei auch zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen sowie antisemitischen Äußerungen. Trotz polizeilicher Maßnahmen wie Platzverweisen und Aufenthaltsverboten beruhigte sich die Lage nicht dauerhaft. „Wir wollen sicherstellen, dass Gottesdienste ohne Provokationen und Einschüchterungen stattfinden können“, erklärt Bürgermeisterin Daria Henning. Die Verlängerung sei ein sorgfältig abgewogener Schritt zum Schutz der Gläubigen. Zugleich betonte die Stadt, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit selbstverständlich weiterhin geachtet werden – in dieser besonderen Situation habe jedoch der Schutz der Gottesdienste Vorrang.