Langenauer Containerbaby: Umfeld der Angeklagten beleuchtet

Hat sie ihr Kind in einem Glascontainer ausgesetzt?

Im Prozess gegen die Mutter, die ihr neugeborenes Baby im Oktober in einem Glascontainer in Langenau ausgesetzt haben soll, wurde mit einem neuen Sachverständigen die Zeugenbefragung fortgesetzt. Der bisherige Sachverständige war kurz nach Prozessbeginn verstorben.

Für die psychiatrische Begutachtung der 38-jährigen Angeklagten musste der neue Sachverständige zahlreiche Akten lesen und in einem mehrstündigen Gespräch mit der Angeklagten einen Zugang zu ihrem Innersten finden, um die Beweggründe für ihr Handeln wissenschaftlich erklären zu können.

Am dritten Verhandlungstag waren ehemalige Chatpartner der vierfachen Mutter geladen, darunter auch ein 41-jähriger Mann aus dem Allgäu, der eher in einem Nebensatz zugab, der Vater des Neugeborenen zu sein. Die Begegnung mit dem Mann ist der Angeklagten sichtlich unangenehm, sie hat während der gesamten Aussage den Kopf auf den Boden gesenkt oder schaut zum Vorsitzenden Richter, während sie den Mann, mit dem sie ein Kind gezeugt hatte, keines Blickes würdigt.

Kennengelernt haben die beiden sich auf einer Dating-Plattform im Internet und nach vielen Chats kam es auch zu persönlichen Begegnungen bei dem Mann daheim. Da das Gericht hier ins Detail gehen wollte, um die Abläufe zu verstehen, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Unklar bleibt dabei auch, wann der Mann von der Schwangerschaft erfahren hat und wie das Verhältnis zu seinem jetzt sechs Monate alten Kind ist.

Ein weiterer 32-jähriger Chatpartner hatte wohl auch gelegentlich sexuellen Kontakt zu der Frau, auch hier wurden die Details nichtöffentlich erörtert.

Das Arbeitsumfeld der Angeklagten nahm ebenfalls großen Raum ein, neben einer Vorgesetzten und einer ehemaligen Arbeitskollegin wurde auch eine Büropartnerin befragt. Demnach hat die Frau in einer Klinik im Schreibdienst gearbeitet und sich dort gemobbt gefühlt, Kolleginnen sparen aber von berechtigter Kritik an unsauberen Arbeitsweisen.

Chatpartner und Arbeitskolleginnen waren aber auch mit Erzählungen konfrontiert, in denen sich die alleinerziehende Mutter eine heile Welt zusammengelogen hat. Am Arbeitsplatz erzählte sie von ihrem Partner, dessen Eltern die damals drei Kinder aus der vorangegangenen Ehe übers Wochenende bereuten, damit das frisch verliebte Paar gemeinsame Zeit genießen kann. Der Chatpartner hat die Kinder aber wohl nie real gesehen.

Dem Chatpartner hat die Schreibkraft glaubhaft versichert, dass sie nach einem Positionswechsel am Arbeitsplatz nun eine Ausbildung auf dem Hubschrauber bezahlt bekommt.

Ihre Schwangerschaft verheimlichte die Angeklagte am Arbeitsplatz nahezu perfekt, vor allem durch weite Oberteile und zusätzlich damübergezogene Westen. Auch hier Hausarzt wusste nichts von der Schwangerschaft. Erst in der Woche vor der Geburt hatte eine Arbeitskollegin einen Verdacht, den sie in der Folgewoche ansprechen wollte, doch das Kind wurde vorher geboren.

Bei den weiteren Verhandlungsterminen, die bis Mitte Mai festgesetzt sind, werden noch weitere Zeugen geladen. Die anstehenden Plädoyers werden nichtöffentlich sein, da sie sich auch auf Aussagen beziehen, die die Angeklagten bei einer nichtöffentlichen Stellungnahme gegeben hat.

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