Langenenslingen: Verbotenes Arzneimittel in Fischzuchtanlage nachgewiesen

Malachitgrün und Leukomalachitgrün

Das seit 2004 europaweit verbotene Tierarzneimittel Malachitgrün ist in einer Fischzuchtanlage in Langenenslingen (Kreis Biberach) festgestellt worden.

Wie das Landratsamt Biberach am Freitag mitteilte, ordnete das Kreisveterinäramt an, den gesamten Fischbestand in der Anlage zu töten.

Die Beprobung der Sedimente in dieser Woche habe eine Kontaminierung mit Malachitgrün ergeben. Daher sollen nun in einem weiteren Schritt auch Fische im weiteren Verlauf des Biberbachs untersucht werden. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen nötig, weil Schonzeit ist.

Weiterer Fall im Kreis Sigmaringen

Ende November 2023 bereits war Malachitgrün bei Fischen in einem Schlachtbetrieb in Hettingen (Landkreis Sigmaringen) nachgewiesen worden. Der Verkauf und der Vertrieb der Fische dort wurde untersagt. Diese Fische stammten aus dem Fischzuchtbestand in Langenenslingen.

Die Ursache, wie das Malachitgrün in die Fischzucht beziehungsweise in das Gewässer gekommen ist, wurde bisher nicht geklärt.

Info Malachitgrün und Leukomalachitgrün

Malachitgrün und Leukomalachitgrün sind wirksam gegen Bakterien und Pilzen bei Fischen. In früheren Jahren wurden diese Stoffe in Fischzuchten als Tierarzneimittel regelmäßig angewendet.

Da beide Stoffe wegen möglicher krebserregender Eigenschaften als bedenklich gelten, ist ihre Verwendung nur noch bei Zierfischen erlaubt. Für den Einsatz bei Fischen, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, ist das Tierarzneimittel seit dem Jahr 2004 in der EU nicht mehr zugelassen.

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