Laupheimer OB-Wahl wird vor Gericht verhandelt

Kevin Wiest will Neuauszählung erreichen

Das Kapitel "Laupheimer OB-Wahl" ist noch nicht zuende. Nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen, den Einspruch des unterlegenen Bewerbers zurückzuweisen, klagt Kevin Wiest. Der Fall wird heute vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verhandelt.

Wiest will weiter eine Neuauszählung der Stimmen. Ihm zufolge gab es Ungereimtheiten vor und nach der OB-Wahl. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte zuvor Wiests Einspruch gegen die Wahl abgewiesen.

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums sei nicht zu beanstanden, dass sich der Gemeindewahlausschuss gegen eine neue Auszählung entschieden habe, hieß es. Auch für die Anordnung einer Neuauszählung gebe es keinen rechtlichen Grund. Zudem wurde aus Sicht der Behörde weder das Ergebnis falsch festgestellt, noch seien wesentliche Vorschriften bei der Wahl verletzt worden.

Das Regierungspräsidium Tübingen hatte den Einspruch zurückgewiesen. Nach Auffassung des Behörde sei nicht zu beanstanden, dass sich der Gemeindewahlausschuss gegen eine neue Auszählung entschieden habe, hieß es. Auch für die Anordnung einer Neuauszählung gebe es keinen rechtlichen Grund. Zudem wurde aus Sicht der Behörde weder das Ergebnis falsch festgestellt, noch seien wesentliche Vorschriften bei der Wahl verletzt worden.

Der SPD-Politiker Ingo Bergmann hatte die OB-Wahl mit nur sieben Stimmen Vorsprung am 24. April gewonnen. Der zweitplatzierte Bewerber Wiest hatte daraufhin bemängelt, es seien unter anderem gültige Stimmen als ungültig und ungültige Stimmen als gültig gewertet worden. Beim Regierungspräsidium Tübingen hatte er deshalb eine erneute Auszählung oder hilfsweise die Ungültigerklärung der Wahl samt Neuwahl beantragt.

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