Lebenslänglich wegen Mordes

Ein 21-Jähriger ist vor dem Landgericht Ulm zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden.




Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2020 einen 31-Jährigen bei einem Streit in Geislingen (Kreis Göppingen) mit neun Messerstichen getötet hatte.

Die beiden Männer waren nach Überzeugung des Gerichts zuvor in einer Gemeinschaftsunterkunft in Süßen im Landkreis Göppingen in Streit geraten und seitdem verfeindet gewesen. Die genauen Hintergründe des Streits blieben auch vor Gericht unklar.

Ein wegen Beihilfe zum Totschlag angeklagter 32-Jähriger wurde freigesprochen. Er soll die Freundin des 21-Jährigen mit Worten daran gehindert haben, die beiden Kontrahenten während des Streits voneinander zu trennen. Das Gericht sah keine Hinweise dafür, dass er dies wirklich getan hatte. Zudem begründete der Vorsitzende Richter den Freispruch damit, dass nicht erkennbar gewesen sei, was sich dadurch an der Tat geändert hätte. Das Opfer war durch die Messerstiche sofort gestorben.

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