Lebenslänglich wegen Mordes

Ein 21-Jähriger ist vor dem Landgericht Ulm zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden.




Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2020 einen 31-Jährigen bei einem Streit in Geislingen (Kreis Göppingen) mit neun Messerstichen getötet hatte.

Die beiden Männer waren nach Überzeugung des Gerichts zuvor in einer Gemeinschaftsunterkunft in Süßen im Landkreis Göppingen in Streit geraten und seitdem verfeindet gewesen. Die genauen Hintergründe des Streits blieben auch vor Gericht unklar.

Ein wegen Beihilfe zum Totschlag angeklagter 32-Jähriger wurde freigesprochen. Er soll die Freundin des 21-Jährigen mit Worten daran gehindert haben, die beiden Kontrahenten während des Streits voneinander zu trennen. Das Gericht sah keine Hinweise dafür, dass er dies wirklich getan hatte. Zudem begründete der Vorsitzende Richter den Freispruch damit, dass nicht erkennbar gewesen sei, was sich dadurch an der Tat geändert hätte. Das Opfer war durch die Messerstiche sofort gestorben.

Das könnte Dich auch interessieren

04.03.2024 Ulm: Mann muss wegen Mordes lebenslang in Haft Weil er eine 42-Jährige getötet hat, ist ein Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts Ulm handelte der Mann heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag nach der Urteilsverkündung mitteilte. Er verletzte die Frau mit mehreren Messerstichen so schwer, dass sie noch am Tatort starb. Das Urteil 27.11.2023 Ulm: Lange Haftstrafe nach Flaschenhals-Angriff Der Angeklagte muss acht Jahre in Haft. Dieses Urteil hat heute das Ulmer Landgericht gefällt. Der Tathergang Laut Urteil hatte der angeklagte 25-Jährige am Abend des 4. Aprils in der Unterführung am Hindenburgring eine Gruppe junger Männer angepöbelt. Im weiteren Verlauf des Streits schlug er einen 17-Jährigen mit einer Glasflasche ins Gesicht. Der junge Mann 14.11.2023 Mutmaßlicher Mörder soll in die Psychiatrie Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. Am Ostermontag soll Sead T. seine siebenjährige Tochter heimtückisch getötet haben, soll dabei aber auch im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Da die Staatsanwaltschaft weitere erhebliche Taten erwartet und der Mann für die Allgemeinheit gefährlich ist, beantragt sie die Unterbringung. Der Mann hat in einer Erklärung die Tat gestanden 15.03.2024 Falscher Polizist muss lange ins Gefängnis Der Mann muss sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Ulm hat ihn heute dazu verurteilt. Außerdem muss er auch eine Therapie in einer Entziehungsanstalt machen. Der 43-Jährige hatte -laut Urteil- als Mitglied einer Bande vor allem Senioren um ihr Erspartes gebracht. Der Mann hatte die Taten letztlich vor Gericht gestanden.