Lebenslange Haft für Mord

Ein junger Mann wird bei einem Spaziergang im Kreis Göppingen brutal ermordet. Nun fiel das Urteil gegen die Frau und den Bruder des Mannes.





Für den Mord an ihrem Verwandten sind eine 31-Jährige und ein 26-Jähriger vor dem Landgericht Ulm am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gericht stand das damals 26-Jährige Opfer der Beziehung seines Bruders mit seiner Ehefrau im Weg und musste deshalb sterben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 31-Jährige ihren Mann im Dezember 2020 zu einem Spaziergang an der Fils in Ebersbach (Kreis Göppingen) gelockt hatte, wo ihn sein Bruder mit einem Vorschlaghammer erschlug. Die 31-Jährige hatte unmittelbar nach der Tat den Notruf verständigt und angegeben, fremde Männer hätten ihren Mann angegriffen und verletzt. Deshalb wurde sie zunächst als Zeugin vernommen, geriet aber schon nach kurzer Zeit selbst in Verdacht. Wenige Tage nach der Tat wurden beide Angeklagten festgenommen und saßen seit Ende 2020 in Untersuchungshaft.

Aus Sicht des Gerichts wurde durch die Ermittlungen der Polizei deutlich, dass es sich nicht um eine zufällige, sondern um eine geplante Tat handelte, da keiner sonst haben wissen können, dass die 31-Jährige und ihr Mann zu diesem Zeitpunkt an der Fils spazieren waren. Zudem überführten Kriminaltechniker den Bruder des Opfers durch Blutspritzer an seinen Schuhen. Chatnachrichten, die der Angeklagte kurz nach der Tat löschte, belegten die Beziehung zwischen den beiden.

Wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seiner Anklage geschildert hatte, lebte die 31-Jährige mit ihrem Mann und drei gemeinsamen Kleinkindern in einer Wohnung in Ebersbach. Im Frühjahr 2020 zog der Bruder des Mannes mit ein. Zugleich bekam der Mann der Angeklagten beruflich Probleme und beschäftigte sich mehr und mehr mit der islamischen Religion und wurde Vertreter des Vorbeters in einer Moschee. Dadurch fühlte sich die Frau mit Kindern und Haushalt zunehmend allein gelassen. Halt fand sie demnach beim Bruder ihres Partners und fing mit diesem eine Liebesbeziehung an. Als der damals 26-Jährige dieser im Weg stand, schmiedeten die beiden einen Plan, ihn loszuwerden.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der Deutschen und des Pakistaners hatten einen Freispruch gefordert.

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