Lebenslange Haft im Laichinger Mordprozess

Urteil vor dem Ulmer Landgericht gefallen

Im Laichinger Mordprozess ist das Urteil gefallen. Jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes hat das Ulmer Landgericht ein Paar am Donnerstag verurteilt.

Der Angeklagte wurde in einer Gesamtfreiheitsstrafe außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 27-Jährige und ihr 24 Jahre alter Freund den gemeinsamen Mitbewohner und Ex-Freund der Frau im gemeinsamen Haus in Laichingen (Alb-Donau-Kreis) tagelang misshandelt und schließlich getötet hatten. Das Gesamtbild der Indizien zeige die Schuld der beiden Angeklagten.

Auslöser der Tat ist laut dem Vorsitzenden Richter eine der zahlreichen Lügengeschichten, die die Angeklagte ihrem Partner aufgetischt hatte. Sie erzählte ihm demnach, dass der 31-Jährige sie angefasst habe. Damit hat sie ihren Partner laut Gericht auf das Opfer gehetzt, bis ihr Freund die Gewalt gegen den 31-Jährigen immer weiter steigerte. Schließlich erwürgte er ihn nach Ansicht der Kammer.

Die 27-Jährige hätte die Tat verhindern können, da beide Männer ihr hörig gewesen seien. Ein einfacher Widerspruch ihrerseits hätte ausgereicht, sagte der Richter. Deswegen habe sie sich durch Unterlassen schuldig gemacht.

Die Verteidigung der Frau hatte zuvor einen Freispruch beantragt, der Verteidiger des Mannes eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bild: Archiv

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