Leinenpflicht für Hunde in Ulm gerecht? Das sagt die Stadt!

Hunde an die Leine

Die Leinenpflicht für Hunde ist im Ulmer Stadtgebiet klar geregelt. Trotzdem wird immer wieder dagegen verstoßen. Sogar von Hundetrainern. Vermeintlicher Grund: Es gäbe keine Ausgleichsflächen. Stimmt das so? Nein!

Die Leinenpflicht für Hunde ist im Ulmer Stadtgebiet klar geregelt. Trotzdem wird immer wieder, sogar bewusst, dagegen verstoßen. Sogar von Hundetrainern. Vermeintlicher Grund: Es gäbe keine Ausgleichsflächen. Wir haben bei der Stadt nachgehakt. Die Antwort: „Die Leinenpflicht gilt nicht im gesamten Stadtgebiet, sondern nur im bebauten Gebiet. Sie stellt damit keine unbillige Härte dar, das Argument mit den „Ausgleichsflächen“ zieht also nicht: Jede(r) Hundehalter/in hat die Möglichkeit, ihren/seinen Hund außerhalb des bebauten Bereichs ohne Leine laufen zu lassen, sofern es die Umstände erlauben.“

Vor Allem in Grün- und Erholungsanlagen wie in der Ulmer Friedrichsau gilt gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Ulm also völlig rechtens und weiterhin ein Leinenzwang für Hunde. Auch für gewerbliche Hundeschulen, die dort mit Hunden trainieren. Dies haben die Bürgerdienste gegenüber Anbietern auch immer klar kommuniziert, so die Stadt. Der Kommunale Ordnungsdienst KOD ist regelmäßig in städtischen Parks und Grünanlagen unterwegs und überwacht (auch) die Einhaltung der Leinenpflicht.

Regeln der Stadt Ulm für die Hundehaltung

• Hunde sind generell so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch anhaltendes Bellen oder Heulen erheblich belästigt wird.

• Innerhalb des Stadtgebiets, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf den Donauwiesen, in der Friedrichsau, im Blaupark und in sämtlichen anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen, aber auch in Verkehrsgrünanlagen, an Baumreihen entlang von Straßen sowie auf Fest- und Sportplätzen dürfen Hunde generell nur an der Leine geführt werden.

 „Der will nur spielen“ ist kein Grund seinen Vierbeiner von der Leine zu lassen. Das ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt – dort aber auch nur, wenn eine Person dabei ist, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken und es zurückrufen kann.

• Und eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Liegewiesen haben Hunde überhaupt nichts zu suchen, diese Orte sind für sie tabu.

• Genauso selbstverständlich sollte es für Herrchen oder Frauchen auch sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf Straßen, Gehwegen und in öffentlichen Anlagen zu entfernen.

Zwar setzen die Ulmer Bürgerdienste auf Vernunft und Verständnis der Hundehalter/-innen, aber es gibt auch empfindliche Geldstrafen: Uneinsichtigen Halter/-innen drohen Bußgelder von 50 bis 100 Euro. (Foto: Symbolbild)

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