Leipheim kämpft gegen Falschinformationen zur Briefwahl

Im März sind in Bayern Kommunalwahlen – und die Stadtverwaltung Leipheim hat schon jetzt einiges zu tun: Im Wahlkampf sind falsche Informationen über Fristen und Ablauf der Briefwahl in Umlauf geraten. Deswegen klingeln in der Verwaltung jetzt häufig die Telefone – und deswegen informiert die Stadt jetzt nochmal ganz genau. Wie die Briefwahl abläuft, wo Sie den Wahlschein bekommen und bis wann der Brief im Amt sein muss, lesen Sie hier:

Ein Überblick über die wichtigsten Fakten zum Thema Briefwahl von der Stadt Leipheim:

– Grundsätzlich wird in dem Wahllokal gewählt, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt registriert sind. Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises abstimmen möchten, müssen Sie in der Heimatgemeinde einen Wahlschein beantragen.

– Ein Wahlschein kann auf folgende Weise beantragt werden:

Die Gemeinde schickt nach der korrekten Beantragung den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen grundsätzlich per Post an Ihre Wohnadresse oder ggf. die von Ihnen angegebene andere Anschrift (in diesem Fall erfolgt gleichzeitig eine Mitteilung an Ihre Wohnanschrift, sofern der Antrag elektronisch gestellt wird). Wenn Sie den Wahlschein persönlich bei der Gemeinde beantragen, können Sie die Unterlagen zur Vermeidung von Postlaufzeiten gleich mitnehmen. Möglich ist hierbei in der Regel auch die Ausübung der Briefwahl durch die wahlberechtigte Person an Ort und Stelle

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