Die 7-Tage-Inzidenz ist in Biberach und im Alb-Donau-Kreis seit fünf Tagen bei unter 150. Ab Freitag ist „Click and Meet“ wieder möglich und in Biberach wird der Wechselunterricht wieder aufgenommen.
Sobald die die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis für mehrere Tage unter 150 liegt, darf gelockert werden. Sonn- und Feiertage werden nicht gezählt, unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Tage auch nicht.
Zum Shoppen müssen Kunden im Alb-Donau-Kreis einen negativen Schnelltest mitbringen, der höchstens 24 Stunden alt ist. In Biberach muss ebenfalls ein negatives Testergebnis, das nicht länger als 24 Stunden alt ist. Shoppen gehen dürfen Kunden auch, wenn sie eine vollständige Impfung vorlegen können oder ein Nachweis, dass sie eine Coronainfektion überstanden haben. Als Nachweis gilt ein Laborbefund, der nicht älter als 6 Monate ist.
Bestimmte Anzahl der Kunden im Geschäft und Maskenpflicht gelten weiterhin. Kontaktdaten müssen ebenfalls erfasst werden.
Die Schulen im Landkreis Biberach können ab Freitag 21. Mai wieder mit Wechselunterricht beginnen. Kindertagesstätten können den Regelbetrieb wieder aufnehmen. Das Kultusministerium richtet eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen ein, falls eine Rückkehr zum Wechselunterricht nicht sofort möglich ist.