Lockerungen in Neu-Ulm

Die sinkenden Corona-Zahlen machen´s möglich: Treffen mit mehreren Leuten und die Testpflicht entfällt für Restaurants.




Ab Freitag, 18. Juni, treten in Neu-Ulm neue Lockerungen in Kraft. Bei privaten Treffen dürfen sich bis zu 10 Personen gleichzeitig treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen gilt, 100 Personen draußen, 50 drinnen.

Keine Testpflicht mehr

Restaurants dürfen weiterhin von 5 bis 24 Uhr offen haben, innen und außen. Bars dürfen nur den Außenbereich öffnen. Die Testpflicht für die Gastronomie entfällt komplett. Hotelgäste müssen nur noch bei der Anreise einen negativen Test mitbringen.

Sport und Freizeit

Alle Sportarten sind wieder ohne Kontaktbeschränkungen möglich. Die Testpflicht fällt auch hier weg aber in Sportstätten, wo kein Sport gemacht wird, gilt Maskenpflicht.

Hallenbäder, Saunen, Solarien und Thermen dürfen wieder öffnen. Auch hier gilt keine Testpflicht mehr.

In Außenbereichen wie zum Beispiel in Zoos oder Parks, fällt die Maskenpflicht weg. Indoorspielplätze dürfen wieder öffnen.

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