Lockerungen: Inzidenz im Alb-Donau-Kreis seit fünf Tagen unter 100

Die Inzidenz im Alb-Donau-Kreis ist jetzt seit fünf Tagen stabil unter 100. Damit endet die Phase der sogenannten „Notbremse“ im Alb-Donau-Kreis am Montag, den 24. Mai 2021. Am gleichen Tag tritt die 1. Öffnungsstufe nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Diese sieht zahlreiche Lockerungen für den Einzelhandel, die Gastronomie, die Kultur, den Tourismus und andere Branchen vor. Auch die Kontaktbeschränkung wird damit gelockert und die Ausgangssperre endet. 

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am heutigen 22. Mai 2021 rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Alb-Donau-Kreis seit fünf Werktagen wieder stabil unter dem Wert von 100 / 100.000 Einwohner liegt. Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.

Damit endet die Phase der sogenannten „Notbremse“ im Alb-Donau-Kreis am Montag, den 24. Mai 2021. Am gleichen Tag tritt die 1. Öffnungsstufe nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Diese sieht zahlreiche Lockerungen für den Einzelhandel, die Gastronomie, die Kultur, den Tourismus und andere Branchen vor.

Ab Montag, den 24. Mai 2021, treten im Alb-Donau-Kreis unter anderem folgende Öffnungsschritte in Kraft – eine vollständige Beschreibung aller Änderungen findet sich in der Corona-Verordnung auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg:

Ende der Ausgangssperre, gelockerte Kontaktbeschränkungen

Öffnungen in Einzelhandel, Kultur, Sport, Hotellerie und Gastronomie

Für alle Einrichtungen dieser Bereiche gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

NEU durch Öffnungsschritt 1: Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:

7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm nun unter 165

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat heute (Samstag, 22. Mai 2021) außerdem rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Stadtkreis Ulm seit fünf Werktagen stabil unter dem Wert von 165 / 100.000 Einwohner liegt. Somit könnten Schulen ab Montag, 24. Mai 2021, in den Wechselunterricht zurückkehren und Kindertageseinrichtungen wieder regulär öffnen. Da allerdings nächste Woche die Pfingstferien in Baden-Württemberg beginnen, hat diese amtliche Bekanntmachung für den Schulbetrieb vorerst keine weiteren Auswirkungen.

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