Ziel der Erhebungen ist es, langfristig die Qualität von Biotopen sowie das Vorkommen und die Bestandsentwicklung verschiedener Tier- und Pflanzenarten zu beobachten. Die Ergebnisse werden anschließend auf Landes- und teilweise auch auf Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen über ökologische Entwicklungen treffen zu können.
Die Kartierungen sind Teil verschiedener Monitoringprogramme. Hintergrund ist eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union: Nach Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) müssen regelmäßig die Erhaltungszustände von Arten von gemeinschaftlichem Interesse im gesamten Bundesgebiet überwacht und an die EU gemeldet werden. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil eines bundesweiten Stichprobenmonitorings. Die einzelnen Stichprobenflächen wurden per Zufallsverfahren ausgewählt. Da die beauftragten Fachbüros ihre Arbeiten eigenständig planen, sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 untersucht werden können.
Für die Kartierungen dürfen die beauftragten Fachpersonen entsprechend den Vorgaben des § 52 Naturschutzgesetz Grundstücke grundsätzlich auch ohne vorherige Anmeldung betreten. Dabei werden jedoch ausschließlich offene Landschaften und Waldflächen im Außenbereich betreten. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung der Eigentümer nicht betreten.
Die von der LUBW beauftragten Personen können sich im Gelände mit einer entsprechenden Bescheinigung ausweisen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu sichern. Eine Begleitung der Kartierungen vor Ort ist nicht möglich.