Ludwigsburg: Revision nach tödlichem Autorennen

Das Landgericht Stuttgart hatte den Hauptangeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Bruder erhielt wegen versuchten Mordes eine Haftstrafe von 13 Jahren.

Nach dem Urteil im Ludwigsburger Raser-Prozess ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Die beiden Brüder, die wegen eines tödlichen Autorennens verurteilt wurden, haben Revision eingelegt und wollen ihre Haftstrafen nicht akzeptieren. Damit geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof, der prüft, ob bei dem Urteil Rechtsfehler gemacht wurden.

Eine neue Beweisaufnahme wird es dabei nicht geben. Stattdessen wird ausschließlich überprüft, ob das Landgericht Stuttgart das Recht korrekt angewendet hat. Bis eine Entscheidung fällt, kann es allerdings noch mehrere Monate dauern.

Anders sieht es beim dritten Angeklagten aus: Der Cousin der beiden Brüder hat sein Urteil angenommen. Für ihn ist das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen.

Das Landgericht Stuttgart hatte den Hauptangeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Bruder erhielt wegen versuchten Mordes eine Haftstrafe von 13 Jahren. Nach Überzeugung des Gerichts nahmen beide beim illegalen Autorennen den Tod anderer Verkehrsteilnehmer bewusst in Kauf.

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